Allgemeine Geschäftsbedingungen IT TRUST 1. Allgemein Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen von Kunden und Lieferanten finden ausdrücklich keine Geltung. Gegenbestätigungen von Kunden und Lieferanten unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich. 2. Angebote und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 3. Preise und Zahlungsbedingungen Preise richten sich nach dem jeweils gültigen Angebot, das jederzeit geändert werden kann. Die ausgewiesenen Preise sind - soweit nichts anderes angegeben - EURO Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie zuzüglich Versand- und Transportkosten. Der Kaufpreis ist sofort bei Abholung bzw. Anlieferung der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig. Abweichende Zahlungsbedingungenen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste, offene Rechnung verbucht, soweit IT Trust nicht etwas anderes bestimmt. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten und vom Kunden mit dem ursprünglichen Betrag beglichenen Rechnungen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht. Gerät der Kunde in Verzug, ist IT TRUST berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. IT TRUST ist berechtigt, dem Kunden die Wegschaffung der Ware zu untersagen, bis der Kaufpreis beglichen ist. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist, vom Käufer nach unserer Wahl Zug-um-Zug-Zahlung, entsprechende Sicherheiten oder Vorauskasse zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. 4. Lieferzeit Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnliche nicht in unseren Machtbereich fallende Ereignisse bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist, soweit diese Umstände nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die genannten Umstände suspendieren IT TRUST für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse beim Lieferanten von IT TRUST oder deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Der Verkäufer selbst hat das Recht auch ohne diese Anforderung nach angemessener Wartefrist vom Vertrag zurück zu treten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller - auch künftiger - Forderungen des Verkäufers nebst Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Sie ist getrennt von anderer Ware zu verwahren. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum die Saldenforderung des Verkäufers. Dies gilt insbesondere für juristische Personen des öffentlichen Rechts, für öffentlich rechtliche Sondervermögen und Kaufleute, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Er tritt hiermit für den Versicherungsfall alle Ansprüche gegen den Versicherer bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Unterlässt er beides, stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die zum Schadenersatz verpflichtet. Der Kunde ist befugt, die gekaufte Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, sofern wir hierfür schriftlich unsere Zustimmung erteilen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bzw. bei Verarbeitung vor Veräußerung in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils des Verkäufers mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Eigentums des Verkäufers an Dritte sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung/unerl. Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Soweit der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger Verletzungen seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt - sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechnung des Verwerterlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes durch uns, für den Fall, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Teilzahlungsgeschäft eines Nichtkaufmannes. In diesem Falle finden die Vorschriften für Verbraucherkredite Anwendung. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters. 6. Gewährleistung Soweit ein Gewährleistungsausschluss nicht greift gilt: Liegt ein Mangel der Ware vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde IT TRUST zur Mitteilung aufzufordern, ob eine Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen wird. IT TRUST teilt dies dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anlieferer (Post, Paketdienst, Spedition, etc.) und IT TRUST sofort anzuzeigen und auf der Empfangsbestätigung zu vermerken. Ein späterer Einwand kann nicht mehr anerkannt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Dies gilt auch hinsichtlich der Vollständigkeit der Lieferung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 4 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bleiben hiervon unberührt. Ansprüche können nur anerkannt werden, wenn die Originalverpackung mit den Original-Versandaufklebern und das defekte Gerät selbst vorgelegt werden. 7. Schadensersatzansprüche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgend Schadensersatzansprüche) gegen uns, sowie gegenüber unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit Schadenersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen 6 Monate nach Lieferung der Geräte, sofern die Ansprüche nicht auf Vorsatz beruhen. 8. Servicebedingungen Zur Prüfung ihrer Ansprüche ist eine Kopie der Kaufrechnung notwendig. Erbringen Sie diesen Nachweis nicht, erhalten Sie die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr unfrei zurück. Bei fehlenden Hersteller- und oder Identifizierungsetiketten verfallen jegliche Garantieansprüche des Kunden. Fehlerbeschreibung: Bei Geräten, die ohne genaue Fehlerbeschreibung („defekt“ oder „zur Reparatur“ ist nicht ausreichend) bei uns eintreffen hat IT TRUST das Recht der Wahl zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder der unreparierten Rücksendung gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste. Unberechtigte Beanstandungen: Im Falle unberechtigter Beanstandungen (kein Fehler feststellbar, wahrscheinlich Bedienungsfehler) wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste zurückgeschickt. Transportkosten: IT TRUST übernimmt die Transportkosten für die Rücksendung berechtigt beanstandeter Ware. Die Kosten für den Transport und Versicherung von berechtigt beanstandeter Ware an IT TRUST trägt der Absender. Bei unfreien Anlieferungen wird die Annahme verweigert. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen IT TRUST und dem Kunden sowie Lieferanten gilt das Recht der Österreichischen Bundesrepublik. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ist der Kunde / Lieferant Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrags zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Korneuburg. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Korneuburg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde/Lieferant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.